Ab sofort sind wir offiziell zertifiziertes Test-Zentrum. Mit Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom 3. März 2021 wurde festgelegt, dass jede Bürgerin/jeder Bürger, im Rahmen der Verfügbarkeit, wöchentlich einen Anspruch auf einen SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest hat, der auch in (Zahn-)Arztpraxen vollzogen werden kann. Damit sind unsere Behandler berechtigt, versicherte Personen einem Corona-Schnelltest zu unterziehen. Wir handeln dabei gemäß der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung-TestV) des Bundesministeriums der Gesundheit vom 08.03.2021. Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten (von Mo. – Do.).