Nach Beschluss des Bundestags und Zustimmung des Bundesrats zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden die Corona-Maßnahmen über den kommenden Herbst/Winter verschärft. Diese Vorgaben gelten vom 01.10.22 bis 07.04.23. Ab 1. Oktober sind somit neue Corona-Regeln vorgeschrieben.
Als bundesweite Basismaßnahme wurde, z.B., beschlossen, die FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher beim Betreten von u.a. von Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens als verpflichtend anzuordnen.

Das bedeutet, dass für einen Besuch unserer Praxis eine FFP2-Maske erforderlich ist. Wenn diese nicht zur Hand ist, besteht die Möglichkeit eine solche hier vor Ort zu erwerben, sodass der Termin nicht verschoben werden muss. Wir bitten um Beachtung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.