Auch wenn ab dem 2. April 2022 laut Beschluss des Bundeskabinetts die Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit den entsprechenden Lockerungen in Kraft tritt, werden wir Patientinnen/Patienten und uns höchstmöglich vor Infektionen schützen.
Wir sind als fachzahnärztliche Praxis zur Erhaltungen der Maskenpflicht weiterhin gesetzlich verpflichtet. Nicht nur für unser gesamtes Team gilt eine MNS/FFP2-Maskenpflicht, auch für alle Patientinnen/Patienten, die sich in unseren Räumlichkeiten aufhalten. Bezugs- und Begleitpersonen, deren Präsens im Rahmen der Behandlung nicht unbedingt vonnöten ist, möchten wir bitten, die Praxis nicht zu betreten. Der Impfstatus findet dabei keine Berücksichtigung.
Sollte hingegen eine Anwesenheit von Eltern/Bezugspersonen zwingend erforderlich sein, wie z.B. bei Plangesprächen/Erstberatungen, bedingt dies eine Ausnahme. Im Regelfall ist der Termin aber ausschließlich alleine wahrzunehmen.
Wir möchten Ihnen hiermit – wie bereits seit Anbeginn der Pandemie – weiterhin eine gesundheitlich gesicherte kieferorthopädische Behandlung anbieten und sicherstellen.